BIETERVERFAHREN

Ablauf: ab sofort: nach Anfrage werden sämtliche relevanten Daten und Informationen schriftlich übermittelt, der Makler steht für Fragen zu Ihrer Verfügung.

Einladung Besichtigung/ Besprechung mit Makler vor Ort mit Bewirtung 

1. Gebotsfrist Ende

Die erste Gebotsfrist endet meist nach zwei Wochen bis zu diesem Zeitpunkt werden Angebote entgegengenommen. Die Bietenden werden über die Höhe des Höchstgebotes informiert und haben die Möglichkeit dieses bis zum Ende der 2. Gebotsfrist zu überbieten.

2. Gebotsfrist Ende

Die zweite Gebotsfrist endet meist nach weiteren 2 Wochen

Erklärung:

Bis auf Details unterscheidet sich das Vorgehen eines Bieterverfahrens nicht von dem eines herkömmlichen Immobilienverkaufs. In beiden Fällen wird die Immobilie zunächst inseriert. Allerdings gibt es im Fall eines Bieterverfahrens ein paar Besonderheiten: Es gibt in der Regel keine feste Preisangabe, um dem Käufer keinen festen Anhaltspunkt für den Wert der Immobilie zu geben.

Wird ein Makler mit dem Bieterverfahren beauftragt, nennt der Verkäufer diesem meist einen Mindestpreis, zu dem er noch verkaufen will. Der Mindestpreis ist damit die absolute Schmerzgrenze des Verkäufers.

Der Makler muss in der Anzeige vermerken, dass es sich um ein Bieterverfahren handelt. In der Annonce wird in der Regel auch ein fester Besichtigungstermin angegeben, zu dem alle Interessenten kommen können. Natürlich können Verkäufer aber auch individuelle Termine mit den Interessenten vereinbaren. Wer zu einer Besichtigung kommt, soll ausführlich über die Immobilie informiert werden können. Dazu erstellen Verkäufer oder Makler in der Regel ein Exposé für die Immobilie, in dem alle relevanten Daten und Informationen enthalten sind. Das Prinzip von Angebot und Nachfrage gilt.

Der Eigentümer kann sich für ein Angebot entscheiden: Interessierte können nach der Besichtigung ein Angebot für die Immobilie abgeben. Dazu haben sie eine bestimmte Frist, die Makler oder Verkäufer festlegen. Dabei ist es grundsätzlich sinnvoll, das Angebot schriftlich vom Interessenten einzufordern. Schließlich kann der Eigentümer entscheiden, ob er das höchste Gebot annimmt, ablehnt oder auf dessen Grundlage mit dem Interessenten weiterverhandelt. Erst dann erfolgt der rechtskräftige Verkauf einer Immobilie über einen Notar.“